Generationenberatung – was ist das?
Wer kümmert sich in Ihrem Interesse um Ihre Gesundheitsversorgung, Ihre Finanzen, die Betreuung gegenüber Ämtern, um Ihren Aufenthaltsort und Ihre Lebensqualität?
Diese Fragen können Sie selbst beantworten wenn Sie sich frühzeitig mit den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vermögensschutz auseinandersetzten.
Beispiel aus dem Leben:
Man denke nur an die Familie, deren Familienvater verunglückt ist. Zwar hat die Unfallversicherung anstandslos gezahlt, doch das Geld landet quasi auf einem Sperrkonto. Denn niemand hatte an eine Vorsorgevollmacht gedacht. Liegt diese nicht vor, kommt nur noch eine Betreuung in Frage. Die Betreuung ist aber immer vom Gericht bestellt und kontrolliert. Auch wenn die Betreuerin die Ehefrau ist, spielt das keine Rolle. Denn genau wie eine fremde Person darf sie das Geld nur verwalten. Wenn die Kinder den Führerschein machen wollen oder Umbaumaßnahmen am Haus erforderlich werden, kann das Vermögen aus der Unfallversicherung nicht herangezogen werden. In solchen und ähnlichen Fällen ist die Vollmacht Voraussetzung, dass Versicherungen und Vermögen des Kunden diesem wirklich uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
- 1896 Abs. 1, Satz 1 BGB
Kann ein Volljähriger auf Grund ein psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer.
- 1896 Abs. 2, Satz 2 BGB
Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können.
Als geprüfter Generationenberater (IHK) helfen wir Ihnen, je nach Bedarf die richtige Vorsorge zu treffen bzw. die richtigen Ansprechpartner für Ihre Bedürfnisse zu finden. Hier können wir auf ein weit verzweigtes Netzwerk von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zurückgreifen, das Sie als unser Kunde nutzen können.
Wir arbeiten mit der renommierten Firma JURA DIREKT GmbH zusammen. Fachberater der Bereiche Steuern, Betreuung und Medizin klären Sie hier über die Auswirkungen fehlender Vollmachten auf deren Fachbereiche auf.